Erziehungsbeistandschaft gem. § 30 SGB VIII

Zum Thema:

Bis zum heutigen Zeitpunkt haben wir für über 400 Kinder und Jugendliche Erziehungsbeistandschaften gem. § 30 SGB VIII geleistet. Die Erziehungsbeistandschaft ist von uns als ambulante Hilfe bewusst ausgewählt worden, da diese - wie keine andere Leistung - die Bedürfnisse des Kindes subjektiv in den Vordergrund stellt. 
Die Gestaltung der Hilfe orientiert sich primär an den Bedürfnissen, Ressourcen und der aktuellen Situation des Kindes. Ebenso überlässt der Wortlaut des Gesetzes dem Erziehungsbeistand den notwendigen Handlungsspielraum, in Kooperation mit Jugendamt, Eltern, Schule usw., Leistung im Zuge der Hilfeplanung praxisnah auszurichten und „das Kind…möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie zu unterstützen“ (§ 30 SGB VIII)

3. Persönlicher Bezug. Vertrauen und Akzeptanz sind die Grundlage für die pädagogische Arbeit der Erziehungsbeistände mit dem Kind bzw. Jugendlichen. Ein erster Arbeitsschritt ist daher der Aufbau einer positiven Beziehung zwischen Erziehungsbeistand und Kind oder Jugendlichen. Neben Akzeptanz und einfühlsamer Nähe ist jedoch auch kritische, fachlich geprägte Distanz notwendig.“ (Wiesner, 2011, Kap. 2, § 30, Rn. 9)

Wird uns zu Beginn einer Hilfe ein Kind, Jugendlicher und seine Familie vorgestellt, so sind Fallkonstellation, Aufgabenstellung und Problematik im Vergleich zu anderen Beistandschaften häufig sehr unterschiedlich und andersartig. Im Rahmen unserer kontinuierlichen Evaluation kristallisiert sich demgegenüber ein Kriterium in Bezug auf die Frage, ob die Ziele erreicht wurden, fallübergreifend als entscheidende Maßgabe in den Mittelpunkt: Erfolg wird in einer Maßnahme immer dann erzielt, wenn eine vertrauensvolle Beziehung zum Kind entwickelt werden konnte - gleich welche Problematik der Fall mit sich brachte. 
Aus diesem Grunde investieren wir - gerade zu Beginn einer Hilfe - aufwändig in den Beziehungsaufbau zum Kind: Für unsere Einzelfallhilfen haben wir mehrere Mitarbeiter unterschiedlichen Alters, Geschlechts, Qualifikation, mit andersartigen Arbeitsmethoden usw. vorgesehen, um dem jeweiligen Kind ein individuell passendes Fundament anbieten zu können, eine zuverlässige Beziehung aufzunehmen. Zum Beziehungsaufbau gehört es auch, das Kind ressourcenorientiert über seine Stärken anzusprechen, Defizite und Probleme sekundärer wahrzunehmen, bzw. sich diesen im Rahmen der Hilfe mit gemeinsamer Solidarität zu stellen. Unsere Leistung beinhaltet sowohl punktuelle systemische Aspekte der Familienarbeit, als auch individualpädagogische, therapeutische Aspekte in den Einzelkontakten mit dem Kind, damit es seinen Lebensbezug zu belasteten Bereichen verbessert.
Unsere Tätigkeiten bestehen infolgedessen nicht ausschließlich aus Einzelkontakten zum Kind und Elternberatungen. Um die sozialen Entwicklungsmöglichkeiten zu fördern, gehören Kontakte zu altersgleichen Kindern, die Integration in eine Gruppe und die Kooperation mit Bildungsträgern, Schulen, Kindergärten u. a. zu unserem Leistungsstandard. Zu Beginn einer Hilfe befinden sich Kind und Eltern zumeist in einer Situation, in der überwiegend störende und resultierende Symptome des Kindes wahrgenommen werden. Unser individualpädagogischer Ansatz zielt aber vornehmlich darauf, unseren Fokus auf Motive, Anstöße, Impulse und Erlebnisse zu richten, die das Kind ursächlich zu seinen Auffälligkeiten bewegt, manchmal zwingt. Empathisches Verständnis, effektive und spürbare Hilfen und eine ungeteilte Aufmerksamkeit schaffen eine solch vertraute Beziehung des Kindes zum Beistand, dass uns individuelle Bedürfnisse und Nöte - die in einer Krisensituation den Eltern oft weder vom Kind offenbart werden, noch für sie selbst wahrnehmbar sind - nachvollziehbar aufgezeigt und in der Hilfe ursächlich versorgt werden können.

Im Rahmen einer Erziehungsbeistandschaft arbeiten wir grundsätzlich mit zwei Fachkräften, die ihre Aufgabenbereiche grundsätzlich zwischen der Verantwortlichkeit für das Kind und der Elternberatung aufteilen. Dieses sogenannte „Tandemmodell“ bietet uns die Möglichkeit, Rollenkonflikte zu vermeiden. Einer Fachkraft ist es möglich, ausschließlich das Kind zu betreuen und dessen Bedürfnisse und Position parteiisch zu vertreten. Das Modell entwickelte sich aus unserer Erfahrung, dass der Aufbau einer vertrauten Beziehung - vorallem zu Jugendlichen - deutlich erschwert wird oder nicht gelingt, wenn dieselbe Person ebenso Elternberatungen und -vereinbarungen leistet. Kontakte zu den Eltern werden von der zweiten Fachkraft getätigt und die Leistungen somit sinnvoll getrennt. 

Unsere Elternarbeit ist lebensweltorientiert und auf das Erarbeiten von Lösungen ausgerichtet. Die Beratungen zielen grundsätzlich darauf ab, dass die Kindeseltern ein empathisches Verständnis für ihr Kind aufbringen und es ganzheitlich annehmen. 

Die konkrete Leistungsbeschreibung, Kosten und weitere ausführliche Informationen finden Sie in unserer Konzeption, die Sie per Mail anfordern können.