Hilfe für junge Volljährige gem. § 41 SGB VII

Zum Thema:

Im Vergleich zu der Erziehungsbeistandschaft gelten in der Hilfe für junge Volljährige gem. § 41 SGB VIII anders gelagerte inhaltliche Schwerpunkte: das Alter der Erwachsenen und ihre dementsprechend eigenverantwortliche rechtliche Stellung erfordern es, die Hilfe unmittelbar auf Leistungen und Ziele der Autonomie, der Verselbständigung, der Beteiligung und Verantwortungsübernahme, die Schul- und Berufsperspektive, ggf. der Legalbewährung auszurichten. 
Ebenso weisen wir darauf hin, dass wir für ältere Jugendliche und junge Erwachsene spezielle Konzepte mit dem Blickwinkel auf ihre aktuelle persönliche Situation (und unsere Aufgabe) entwickelt haben: Falls sie eine neue Wohn- und Lebensperspektive außerhalb ihrer Familie benötigen, kann die Leistung um unser Konzept „Eigenständiges Wohnen - das Pensionsmodell"; falls sie bereits straffällig geworden sind oder eine Gefährdung besteht, in dieses Milieu abzurutschen, um unser Konzept "Kriminelle Jugendliche - Knast auf Probe" erweitert werden.

Längst nicht alle Jugendlichen erlangen mit dem Erwachsenenalter körperliche und seelische Gesundheit, soziale Kompetenz, Bildungserfolg, und ökonomische Selbstständigkeit. Sie stehen vor der Anforderung, sich von den eigenen Eltern zu lösen und sich zu einer Persönlichkeit zu entwickeln, die sich durch hohe Eigenverantwortlichkeit; Fähigkeit, Entscheidungen zu treffen; intrinsische Motivation, eine langfristige Lebensperspektive zu planen und umzusetzen; Unabhängigkeit von begleitenden Hilfestellungen; charakterisiert. Die pädagogische Begleitung ist resultierend davon geprägt, dem jungen Menschen begleitend, beratend und unterstützend zur Seite zu stehen. Die Förderung durch eine vertraute, loyale Person, Betreuer, ist ein geeignetes Mittel, ihm zu d. o. g. Fähigkeiten zu verhelfen. 
Gemeinsam mit dem jungen Menschen wird seine aktuelle Situation konkret analysiert und der weitere, zu beabsichtige Lebensweg kleinschrittig entworfen. In einer Kooperation auf Augenhöhe ist es im Sinne der Autonomie aber ebenso erforderlich, dass der junge Mensch die Federführung in diesem Prozess erlangt und sich aneignet. Eigene Ziele und Absichten werden entwickelt und die Persönlichkeit gewinnt an intrinsischer Motivation. 
Dem jungen Menschen sind in diesem Prozess Fehler und falsche Entscheidungen zuzugestehen. Anhand auftretender Folgen besteht die Möglichkeit, ihm Verhaltensmuster und Lösungen aufzuzeigen, um eine Korrektur zu erwirken und einen erneuten Lernprozess anzustoßen.

Die Begleitung eines jungen Erwachsenen ist demnach ein schmaler Grat: auf der einen Seite benötigt er eine vertraute, helfende Person, die ihn unterstützt, begleitet und emotional absichert; auf der anderen Seite darf sich die Beziehung zu ihm nicht über Bevormundungen charakterisieren, sodass eine Begleitung die Autonomie bremst oder es zu seiner Absicht wird, Verantwortung abzugeben. 
Je präziser die genannten verschiedenen Blickwinkel in der Beziehung des jungen Menschen zum Betreuer abgewogen und je offener die Haltungen an sich reflektiert werden, je effektiver wird der Prozess zur Autonomie und Mündigkeit verstärkt.

Das Vertrauen der Adressatinnnen solcher Hilfen wird durch die Helfer erst allmählich im Verlaufe einer Alltags- und lebensweltbezogenen Annäherung gewonnen und ist selbst wohl eine notwendige, aber keine hinreichende Bedingung für ein zielbezogenes Arbeitsbündnis. Die Selbstbehauptungsversuche der Adressaten gegenüber allen, auch pädagogischen, Zumutungen der Erwachsenenwelt lassen die Betreuung zu einem Spagat zwischen Interessen der heranwachsenden, den Erwartungen der Eltern und den sehr unterschiedlichen Anforderungen aus dem sozialen Umfeld der Jugendlichen werden.“ (Köckeritz 2004, S. 204).

Die konkrete Leistungsbeschreibung, Kosten und weitere ausführliche Informationen finden Sie in unserer Konzeption, die Sie per Mail anfordern können.