FamG Sachverständigengutachten
Die Aufträge, bzw. Bestellungen für Famg. Sachverständigengutachten gem. § 163 FamFG dürfen sich nur an eine Person, nicht an eine Gesellschaft, Firma oder Verein richten. Aus diesem Grund ist die Leistung an dieser Stelle zwar ausgeschrieben, Auftragnehmer ist jedoch nicht die Pädagigsche Dienste GmbH, sondern Michael Greiwe als Person.
Seit gut 20 Jahren beschäftigt er sich beruflich mit den Themen Kindesschutz und FamG. Verfahren, seine Eignung gem. § 163 FamFG vervollständigte er im Jahr 2020 im Rahmen seiner Weiterbildung beim Weinsberger Forum. Somit kamm er dem anerkannten Nachweis des Erwerbs ausreichender diagnostischer und analytischer Kenntnisse nach.
Als Sachverständiger orientiert er sich stringent an den Qualitätsstandards der „Arbeitsgruppe familienrechtliche Gutachten“, Deutscher Psychologen Verlag GmbH, Berlin 2015.
Seine Aufgabe sieht er vorrangig als forensischer Sachverständiger, d. h., anhand der gerichtlichen Beweisfragen entsprechende psychologische Tatsachen zu erheben und die Fragestellung des Gerichtes konkret zu beantworten. Sollte sich im Verlauf des Gutachtens jedoch im Sinne der Prozessbegleitung gem. § 163 Abs. 2 FamFG eine sinnvolle Möglichkeit bieten, lösungsorientiert tätig zu werden und zu einer Einigung der Parteien beizutragen, so wird eine solche Gelegenheit ebenso wahrgenommen.
Michael Greiwe ist vorrangig in Verfahren tätig, um Beweisfragen aus folgenden Themenbereichen zu beantworten:
- Elterliche Sorge, Erziehungsfähigkeit, Lebensort des Kindes
- Umgang des Kindes zu seinen Elternteilen oder anderen Bezugspersonen
- Pflegekindschaftssachen, Umganskontakte zur Herkunftsfamilie, Rückführung zu leiblichen Eltern oder Verbleib
- Gefährdung des Kindswohls, gerichtliche Maßnahmen, Sorgerechtsentzug
- Freiheitsentziehende Maßnahmen für Kinder &Jugendliche
Weniger beantwortet er Beweisfragen aus folgenden Themenbereichen, da diese nicht seiner Kernkompetenz entsprechen:
- Freiheitsentziehende Maßnahmen für Erwachsene
- Fragen zu Kindern oder Jugendlichen bei denen maßgeblich medizinische, gesundheitliche Aspekte oder eine Behinderung zu berücksichtigen sind
- Fragestellungen außerhalb des Familienrechtes, aussagepsychologische Glaubwürdigkeitsgutachten usw.
Einen Auftrag für ein Gutachten können Sie hier anfragen >>>